Herzlich willkommen bei den Ambulanten Hilfen zur Erziehung
Alle Familien haben ein Recht auf Hilfe.
Egal welche Probleme eine Familie hat.
Die ambulante Hilfe zur Erziehung unterstützt Sie, denn:
Wir wollen, dass es Ihnen und Ihrer Familie gut geht
Wir wollen, dass Ihre Kinder bei Ihnen leben können
Wir helfen:
Familien
jungen Erwachsenen
Kindern
Fach-Leuten
Wir unterstützen Familien bei:
Problemen im All-Tag zu Hause
Wir begleiten Sie zum Beispiel zu Arzt-Terminen oder Terminen beim Amt
Wir helfen bei Sorgen
Wir sind bei schwierigen Aufgaben da
Wir füllen mit Ihnen Anträge und Formulare aus
Wir helfen auch Kindern:
Wenn sich die Eltern getrennt haben.
Wenn es Probleme in der Schule gibt.
Wenn Kinder alleine wohnen wollen.
Wenn Kinder sich nicht verstanden fühlen.
Wenn sich die Eltern nicht um sie kümmern.
Wenn es Kindern zu Hause nicht gut geht.
Zum Beispiel, wenn sie geschlagen werden.
Wie bekommen Sie eine Hilfe zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung bekommen Sie vom Jugend-Amt.
Sagen Sie dem Jugendamt, das Sie Hilfe zur Erziehung wollen.
Fragen Sie nach, welche Hilfe es gibt.
Die Hilfen zur Erziehung stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz
Das Gesetz steht im: Sozial-Gesetz-Buch Nummer 8.
In schwieriger Sprache wird es so abgekürzt: SGB VIII
Sie bekommen einen Antrag, den Sie ausfüllen müssen.
Dann wird zusammen mit dem Jugendamt und den Eltern geschaut:
Braucht die Familie Hilfe?
Welche Hilfe braucht die Familie?
Entscheidet das Jugendamt für eine Hilfe?
Dann leisten wir diese Hilfe.
Darauf können Sie sich bei uns verlassen:
Unsere Angebot sind kostenlos, dass bedeutet:
Sie müssen nichts dafür bezahlen.
Unsere Beratung ist vertraulich.
Das bedeutet,
Was Sie uns sagen,
erzählen wir niemandem weiter.
Wir können mit
anderen Menschen reden
und weitere Hilfe holen.
Das geht aber nur mit Ihrer Erlaubnis.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an: 0351 65 26 04 33
Oder schreiben eine E-Mail: