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Wir unterstützen Sie bei

  • Fragen zur Erziehung

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Entwicklungsauffälligkeiten

  • familiären Konflikten

  • persönlichen Krisen im Familienalltag

  • Fragen zur Situation von Kindern bei Paarkonflikten, Trennung und Scheidung

  • Schulschwierigkeiten

Wir bieten Ihnen an

  • Einzel-, Eltern- und Familiengespräche – persönlich, telefonisch oder als Videoberatung

  • Psychologische und sozialpädagogische Beratung und Diagnostik

  • Gruppenangebote

  • Therapeutische Angebote (z.B. verhaltenstherapeutische Ansätze, familientherapeutische Ansätze)

  • Gespräche und Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, Ämtern usw. (mit Ihrem Einverständnis!)

  • für Fachkräfte, die im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bieten wir bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung unsere Unterstützung als insoweit erfahrene Fachkraft gemäß SGB VIII, §§ 8a, 8b und dem Handlungsleitfaden des Landkreises an

Was können wir tun?

Wir können mit Ihnen, wir können mit Euch gemeinsam

  • über Schwierigkeiten sprechen

  • Lösungsmöglichkeiten erarbeiten

  • Veränderungen beginnen

  • abwägen und erörtern, wie neuen Problemen besser begegnet werden kann

Nach welchen konzeptionellen Ansätzen arbeiten wir?

Wir verstehen uns als eine Institution, welche Hilfe zur Selbsthilfe anbietet.

 

Daher sind wir nicht nur in einem ersten Beratungsgespräch, sondern auch im Verlauf weiterer Beratungen immer wieder bestrebt, gemeinsam Ihre Erwartungen und Ihr Anliegen an uns zu klären.

 

Ebenso orientieren wir uns bei der Gestaltung des gesamten Beratungsprozesses individuell an den Bedürfnissen der Familie bzw. der einzelnen Familienmitglieder, den vorhandenen Ressourcen und den gemeinsam definierten Zielen.

 

Hervorheben möchten wir, dass im gesamten Beratungsprozess eine wertschätzende und respektvolle Haltung eingenommen wird. In dem Aufbau einer offenen und vertrauensvollen Beziehung sehen wir die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beratung.

 

Die Beratungsarbeit orientiert sich methodisch an integrativen familientherapeutischen Prinzipien.

Nach welchen gesetzlichen Grundlagen arbeiten wir?

Unsere Arbeit richtet sich nach den Leitnormen des SGB VIII, insbesondere:

  • Erziehungs- und Familienberatung nach § 28 SGB VIII in Zusammenhang mit § 16 Abs. 2 Nr. 2 sowie i. V. mit § 27 und § 36 Abs. 1 und 2 SGB VIII

  • § 8 Abs. 3 SGB VIII – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

  • § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

  • § 8b SGB VIII – Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Insoweit erfahrene Fachkräfte

  • § 35a SGB VIII– Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

  • § 17 und 18 SGB VIII – Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Wir bieten Ihnen an