Darauf ist bei uns Verlass

Alle unsere Mitarbeitenden sind verpflichtet, vertraulich mit Ihren Daten umzugehen. Unsere Beraterinnen und Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) und geben Informationen nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung weiter.

 

Wir haben das Recht, vor Gericht beziehungsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aussage oder Eidesleistung zu verweigern. Auf das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen können wir uns berufen, da wir aufgrund unserer beruflichen Tätigkeit einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

 

Ganz gleich welche Weltanschauung oder Religion Sie vertreten – unser Angebot steht allen offen und ist für jeden kostenfrei.

darauf ist bei uns Verlass