Wir unterstützen Sie bei
Problemen mit
Alkohol
illegalen Drogen
Medikamenten
Nikotin
Glücksspiel
pathologischem Mediengebrauch
bei stoffungebundenen Problemen wie Kaufsucht oder Essstörung helfen wir nach einer
Erstberatung gerne bei der Vermittlung in passende Unterstützungsangebote.
Wir bieten Ihnen an
vertrauliche Beratungsgespräche
Beratungen nach suchtverursachtem Führerscheinentzug
Seminare für Alkohol- und Drogenkonsument*Innen
Seminare für Angehörige von suchtbelasteten Menschen
Vorbereitung, Vermittlung von stationärer Entgiftung und Therapie
ambulante Rehabilitation bei Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit
ambulante Nachsorge
Begleitung von Selbsthilfegruppen abstinent lebender Menschen
Multiplikatorenschulungen, Materialpool für Präventionsveranstaltungen sowie Netzwerkarbeit
Unterstützung und Angebote für suchtbelastete Familien
Ohrakupunktur nach dem NADA Protokoll
Onlineberatung über die Plattform DigiSucht
Sie können bei uns in allen Lebens- und Problemlagen, die in Zusammenhang mit Suchtmitteln stehen, beraten werden, wie beispielsweise
persönliche Krisen
bei Konflikten mit dem Verkehrsrecht u./o. der Justiz
Partnerschafts- und Familienkonflikte oder
der (drohende) Verlust des Arbeitsplatzes.
Nach welchen konzeptionellen Ansätzen arbeiten wir?
Wir arbeiten nach den Regeln der Schweigepflicht.
Sie können anonym bleiben, wenn Sie möchten.
Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.
Die Beratung ist kostenlos.
Wir beraten konfessionsunabhängig.
Nach welchen gesetzlichen Grundlagen arbeiten wir?
Schweigepflicht
Wir arbeiten nach den Regeln der Schweigepflicht (§ 203 StGB), d.h. Informationen, die Ihren persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich betreffen, sind geschützt. Es handelt sich dabei um einen Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Im Ergebnis soll der/die Einzelne selbst entscheiden, wann, wem und in welchem Maße er Geheimnisse offenbart.
Zeugnisverweigerungsrecht
Wir haben das Recht, vor Gericht beziehungsweise gegenüber der Staatsanwaltschaft die Aussage oder Eidesleistung zu verweigern. Auf das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen können wir uns berufen, da wir aufgrund unserer beruflichen Tätigkeit einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur in Verbindung mit illegalen Substanzen.
Datenschutzverordnung
Um eine Beratung durchführen zu können, benötigen wir bestimmte Informationen. Dabei wird nur erfasst, was für die Beratung nötig ist und was Ihnen wichtig ist, uns mitzuteilen. Zu den erhobenen Daten gehört auch, wie wir Sie erreichen können. Ihre Daten werden in der Software OctoWare®TN der Firma easy-soft GmbH Dresden erfasst. Dieses Programm ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Beratung am Ende des 1. Quartals des darauffolgenden Jahres vernichtet.
Möchten Sie anonym bleiben, ist das für ein Erstgespräch möglich, jedoch nicht für einen weiterführenden Beratungsprozess. Bitte informieren Sie den Berater oder die Beraterin bei Gesprächsbeginn darüber.
Die Erfassung von persönlichen Daten ist auf das beschränkt, was für die Beratung unbedingt erforderlich ist. Dazu erfassen wir Merkmale, wie sie uns vom IFT (Institut für Therapieforschung), der SLS (sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V.) und vom bezuschussenden Träger, das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorgeschrieben sind. Diese erhobenen Daten sind umfassend gegen unbefugte Zugriffe durch Passwörter und andere Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Sie werden auf einem eigens gesicherten Server in einem geschützten Serverschrank gespeichert.
Wir geben Daten nur als statistische Sammeldaten entsprechend der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen, denen wir unterliegen, an das IFT (Institut für Therapieforschung), der SLS (sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V.) und vom bezuschussenden Träger, das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, weiter. Eine Weitergabe von Daten aus Ihrem individuellen Beratungsfall wird niemals ohne Ihr Einverständnis an Dritte erfolgen. Es gibt lediglich im seltenen Fall, dass akute Gefahr für Leib und Leben besteht, eine gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmemöglichkeit. Abgesehen davon gilt: Wenn wir eine Weitergabe von Daten an Dritte für den Beratungsprozess als nötig erachten, holen wir Ihre vorherige Einwilligung schriftlich ein. Wird diese von Ihnen nicht erteilt, sind wir an diese Vorgabe Ihrerseits gebunden. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich auch, dass wir Bescheinigungen grundsätzlich nur an Sie persönlich aushändigen bzw. im Fall von Kindern an deren Personensorgeberechtigte.


